ࡱ> ]_\[ "DbjbjDFΐΐ'86$Z$:.~~(:::::::$;{>,:9,:e:qqqp:q:qqR809`,-dp9$9{:0:9$g?ag?H9g?9(q,:,:%L:g? :Ohne das sogenannte Kleingedruckte geht es auch bei uns nicht. Obwohl manches sicher netter und persnlicher formuliert und umgeschrieben werden knnte, haben wir uns fr nachfolgende Fassung entschieden. Reisebedingungen fr Freizeiten und Fahrten der Kirchengemeinde und der Ev. Jugend Anmeldung und Vertragsabschluss 1.1 Mit der Freizeitanmeldung, die schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen muss, bietet der Teilnehmer / dieTeilnehmerin (soweit dieser/diese minderjhrig ist durch seine/ihre gesetzliche Vertretung) dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen an. 1.2 Der Reisevertrag - bei Minderjhrigen mit einem gesetzlichen Vertreter / einer gesetzlichen Vertreterin - ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter besttigt worden ist. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ( VA ) ergibt sich ausschlielich aus dem Inhalt der Buchungsbesttigung in Verbindung mit dem Informationsbrief fr das Freizeitangebot, die dem Teilnehmer / derTeilnehmerin zur Verfgung gestellt wurde. 2.2 ndernde oder ergnzende Vereinbarungen zu den in der Buchungsbesttigung und im Informationsbrief beschriebenen Leistungen und zu den Reisebedingungen bedrfen einer ausdrcklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgrnden schriftlich getroffen werden. Zahlungsbedingungen 3.1 Soweit keine anderen Regelungen angegeben sind, wird nach Vertragsabschluss, bei Erhalt der Reisebesttigung, eine Anzahlung von Euro ( zwischen 10% und 20% des Reisepreises ) fllig. Wird die Anzahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rcktritt vom Reisevertrag gegeben. 3.2 Der gesamte Reisepreis (Anzahlung und Restbetrag) ist bis zwei Wochen vor Reisebeginn, jedoch frhestens nach erfolgter Anmeldebesttigung, gegen Aushndigung der Reiseunterlagen an den Veranstalter zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgefhrt wird. nderungen der Reiseleistungen nderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigefhrt wurden, sind gestattet, soweit die nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen nderung der Reiseleistung fhren und den Gesamtzuschnitt der gesuchten Reise nicht beeintrchtigen. Eventuelle Gewhrleistungsansprche bleiben unberhrt, soweit die genderten Leistungen mit Mngeln behaftet sind. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin ber erhebliche Leistungsnderungen und Leistungsabweichungen unverzglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer/der Teilnehmerin einen kostenlosen Rcktritt anbieten. 5. Rcktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Umbuchungen, Ersatzperson. 5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurcktreten. Die Rcktrittserklrung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rcktrittserklrung beim Veranstalter. 5.2 Tritt der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurck oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurckzutreten die Freizeit nicht an, steht dem VA eine pauschale Entschdigung zu. Diese betrgt bei einem Rcktritt bis 43 Tage vor Reisebeginn 10%, zwischen dem 42. und 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, vom 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% und vom 7. Tag bis zum Reisebeginn 80% des Reisepreises. 5.3 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrckliche Rcktrittserklrung gilt nicht als Rcktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur vollen Zahlung des Reisepreises verpflichtet. 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin verlangen, dass statt seiner/ihrer ein Dritter/eine Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der VA kann dem Eintritt des/der Dritten widersprechen, wenn dieser/diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht gengt oder seiner/ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter/eine Dritte in den Vertrag ein, so haftet er/sie und der ursprngliche Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner fr den Reisepreis. 5.5 Tritt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin frher als 43 Tage vor Reisebeginn zurck, lsst sich durch eine geeignete Person vertreten oder wird eine Umbuchung vorgenommen, so fllt eine Verwaltungsgebhr von Euro ( zwischen 25 und 30 ) pro Person an. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rckreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenen Grnden, nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin kein Anspruch auf anteilige Rckerstattung. Der VA erstattet an den Teilnehmer/die Teilnehmerin ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungstrgern tatschlich an den VA zurckgezahlt worden sind. 7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist 7.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist zur Beachtung der ihm/ihr in der Freizeitausschreibung und/oder den bersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hinweise verpflichtet. 7.2 Der Reisende/die Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstrungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schden zu vermeiden oder gering zu halten. 7.3 Der Reisende/die Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzglich der rtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, - sofern mglich - fr Abhilfe zu sorgen. 7.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeintrchtigt, so kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Vertrag kndigen. Die Kndigung ist erst zulssig, wenn der VA bzw. seine rtlich Beauftragten eine angemessene Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. 7.5 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, smtliche Ansprche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen. 8. Rcktritt und Kndigung durch den Veranstalter 8.1 Der VA kann in folgenden Fllen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurcktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kndigen: 8.1.1 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzglich nach Eintritt der Voraussetzungen fr die Nichtdurchfhrung der Reise zu unterrichten und ihm/ihr die Rcktrittserklrung zuzuleiten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhlt den eingezahlten Reisepreis unverzglich zurck. Weitere Ansprche bestehen nicht. 8.1.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Durchfhrung einer Reise nachhaltig strt, oder wenn er/sie sich in solchem Mae vertragswidrig verhlt, dass die sofortige Kndigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kndigt der VA, so behlt er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung anrechnen lassen. Mehrkosten fr die Rckbefrderung der Teilnehmers/ der Teilnehmerin trgt dieser/diese selbst. 8.1.3 Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchfhrung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, auergewhnlicher Umstnde (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefhrdet oder beeintrchtigt ist. 9. Haftung 9.1 Die Haftung des VA ist bei Schden, die nicht Krperschden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschrnkt, soweit ein Schaden weder vorstzlich noch grob fahrlssig herbeigefhrt wird, oder bei Schden, die allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungstrgers (Busunternehmen, auslndische Vertragspartner) des VA entstehen. 9.2 Der VA haftet nicht fr Leistungsstrungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrcklich als solche gekennzeichnet werden. 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 10.1 Soweit fr die Reise wesentlich, ist der VA verpflichtet, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ber Bestimmungen der Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bei blicher Sorgfalt bekannt sind. Ohne besondere Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin deutscher / deutsche Staatsbrger/in ist und keine Besonderheiten (Doppel-Staatsbrgerschaft, Flchtlingsausweis usw.) vorliegen. Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die nicht die deutsche Staatsbrgerschaft haben, mssen sich rechtzeitig ein Visum fr das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen. 10.2 Soweit der VA seiner Hinweispflicht nachkommt, ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. 10.3 Der VA haftet nicht fr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter bernommen wird, es sei denn, dass die Verzgerung von ihm/ihr zu vertreten ist. 10.4 Angaben ber gesundheitliche Einschrnkungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen knnen nur bercksichtigt werden, soweit sie dem Veranstalter mit der Anmeldung schriftlich bekannt gegeben werden. Verjhrung/Datenschutz 11.1 Ansprche des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegenber dem VA, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprche des Teilnehmers/der Teilnehmerin aus unerlaubter Handlung - verjhren nach 12 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rckreisedatum. Dies gilt insbesondere auch fr Ansprche aus der Verletzung von vor- und nachtrglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. 11.2 Die fr die Verwaltung der Freizeit bentigten Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mittels EDV erfasst und nur vom Veranstalter im Rahmen der Manahmenorganisation genutzt. Sonstiges Der Inhalt des Anmeldeformulars ergnzt die Allgemeinen Reisebedingungen und ist ebenfalls Grundlage des Reisevertrages.     Reisebedingungen fr Freizeiten und Fahrten von Kirchengemeinden  FILENAME \p C:\Eigene Dateien\Rechtsfragen\Reisebedingungen.doc QR % & F   p q  " # & , 1 2 E T | } w x   ; < Q R c w ,CDop  01VW`aVWi!"GHh&&&&&'';'A'B'G'''''f(g((((()):);)Q)y)z))))6*7*b*c*****++++++X,Y,},~,- hA45NH hA45h6666666666666666666666666666666666666666666666666hH6666666666666666666666666666666666666666666666666666666666666666662 0@P`p2( 0@P`p 0@P`p 0@P`p 0@P`p 0@P`p 0@P`p8XV~_HmHnHsHtHH`H StandardCJOJQJ_HmHsHtHJA J Absatz-Standardschriftart\i\ Normale Tabelle :V 44 la 0k 0 Keine Liste 8+8  EndnotentextCJ:*: EndnotenzeichenH*4B@4 TextkrperCJ<P@"< Textkrper 25CJ:@2: Kopfzeile  p#8 @B8 Fuzeile  p#PRP 3\`?/[G\!-Rk.sԻ..a濭?PK!֧6 _rels/.relsj0 }Q%v/C/}(h"O = C?hv=Ʌ%[xp{۵_Pѣ<1H0ORBdJE4b$q_6LR7`0̞O,En7Lib/SeеPK!kytheme/theme/themeManager.xml M @}w7c(EbˮCAǠҟ7՛K Y, e.|,H,lxɴIsQ}#Ր ֵ+!,^$j=GW)E+& 8PK!ZI'Utheme/theme/theme1.xmlYMoE#F{oc'vGuرhR-q;ޝfvg53NjHH8PTj%.H 3މ$i#ZA}Hϼ_3z^!/پlCplxpT0+[}`jzAV2Fi@ 4aE)c"㑠Xs%_-ifH}bȊ~x :rvm$,z=2?/?3q?o <*Ç4&$GhǠ+9Fwl& \*ToN1˼!o U듻HL|#.Enh^%3'IX\Lʸ}xwq7Ira(ލ#É!IB? 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